Marius Bach
Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Monibel, hat man erst einmal aus der gesetzlichen Kasse in die private gewechselt, kann man nicht ohne weiteres wieder zurück. Der Gesetzgeber will durch diese Regelung vermeiden, dass man in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitiert und im Alter wieder in die gesetzliche zurückwechselt.
Eine Wiederaufnahme in die gesetzliche KV ist nur möglich, wenn das Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, dass bedeutet das Einkommen muss mindestens ein Jahr lang weniger als 3.900 EUR pro Monat betragen.
VG